Direkt abschließen und entspannt feiern

Veranstaltungsversicherung
für Neuss, das Rheinland und NRW

Sicher Feiern und Tagen

Sorgenfrei Mitfeiern

Bei großen Feiern wie Hochzeit, Geburtstag, Taufe, Konfirmation oder Kommunion trägt man für Vieles die Verantwortung. Dabei kann schnell ein Missgeschick oder Schlimmeres passieren: Auf der Hochzeit stolpert ein Gast über die Kabel der Musik­anlage und reißt diese mit sich zu Boden oder während Ihrer Geburtstagsfeier verletzt sich einer Ihrer Helfer beim Grillen. Mit der NÜRNBERGER Veranstal­tungs­­versicherung sichern Sie Ihre schönsten Momente und können als Organisator entspannt mitfeiern. Denn Sie mini­mieren Ihre Risiken und sorgen vor, damit Ihnen finanziell kein Schaden entsteht.

Ihre Veranstaltungs-Versicherung in der Übersicht

  • Die Veranstaltungsverischerung – Ihr perfekter Begleiter für Veranstaltungen jeder Art wie zum Beispiel:
  • Vereinsfeste, Sporttuniere, Konzert, Schul- oder Stadtteilfeste sowie Hochzeiten, Tage der offenen Türe, Faschingsbälle,
    Weihnachtsmärkte oder Geschäftseröffnungen
  • Versicherungsschutz für bis zu 3 Tagen Veranstaltung + jeweils 2 Tage Auf- und Abbau innerhalb einer Woche zuvor und danach.
  • Einmaliger Beitrag – sowie keine Selbstbeteiligung.
  • 1 Versicherung – Absicherung von 4 Risiken
  • 3 Varianten: je nach Größe der Veranstaltung immer das passende Paket

Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation müssen wir folgenden Hinweis ergänzen:

Über die NÜRNBERGER Veranstaltungsversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Seuchen, Pandemien und Epidemien.

Auch behördliche Absagen aufgrund des Coronavirus sind nicht mitversichert.

  • Wir prüfen alle Schadenersatzansprüche, wenn sich z.B. ein Besucher auf Ihrer Veranstaltung verletzt und bezahlen die berechtigten und wehren unberechtigte ab – notfalls vor Gericht.
  • Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden wahlweise 3 oder 5 Mio. EUR
  • Schutz bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Überschwemmung usw.
  • Allgefahrendeckung, also auch bei Vandalismus oder Kurzschluss
  • Beschädigte oder abhandenge­kommene Sachen werden zum Handelswert ersetzt bzw. die Reparaturkosten übernommen.
  • Zelte und Pavillons sind zusätzlich je nach Paket bis 5.000 EUR bzw. 10.000 EUR mitversichert
  • Wird die Veranstaltung gestrichen oder abgebrochen, z. B. wegen öffentlichen Stromausfalls, bezahlen wir die entstandenen Kosten, u. a. für bestellte Speisen und Getränke, die Reise geladener Gäste oder die Band
  • Stellt das Wetter, z. B. wegen einer Sturmwarnung, eine Gefahr für Besucher sowie Veranstalter dar und die Behörden sagen das Fest ab, werden Kosten bis 500 EUR gezahlt.
  • Damit das Event gelingt, ist man auf viele Helfer angewiesen. Meistens sind es die Vereinsmitglieder,
    die mit anpacken. Dazu springen oft noch Freiwillige ein.
  • Falls während der Veranstaltung oder des Auf- und Abbaus ein Unfall passiert, leistet der Unfallschutz wie folgt:
  • Leistet bis zu 50.000 EUR bei Invalidität
  • 5.000 EUR für kosmetische Operationen
  • 10 EUR Krankenhaustagegeld
  • 2.000 EUR bei einem Todesfall
  • Bis 55.000 EUR bei Bergungs- und Rettungskosten