Auch im Urlaub gegen alle Eventualitäten versichert mit der Auslandsreisekrankenversicherung

Der Reiseschutz-
Die Auslandsreisekranken-
versicherung

Sicher und entspannt Ankommen

Reiseschutz

Ganz egal, wohin die private oder berufsbedingte Reise geht. Einmal abschließen – und rund um die Uhr geschützt sein – mit der Auslandsreisekrankenversicherung.

Ob akuter Medikamentenbedarf, schmerzstillende Zahnbehandlung oder stationäre Behandlung – wir übernehmen die Kosten für Ihre Behandlung und zwar weltweit bis zu einer Urlaubszeit von acht Wochen.

Auslandreisekrankenversicherung - bis zu 8 Wochen Urlaubszeit

  •  Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) können gesetzlich Krankenversicherte europaweit medizinische Leistungen erhalten. Diese Leistungen müssen jedoch vorab von der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland genehmigt werden.
  •  Zusätzliche verlangen viele Arztpraxen innerhalb Europas eine direkte Barzahlung der Behandlung, da Ihnen der Aufwand der Internationalen Abrechnung zu groß ist. Oft erhalten Sie auch die Medikamente wie z.B. ein Antibotika direkt in der Arztpraxis und müssen hierfür nicht extra zu einer Apotheke fahren. Für diese Privatbehandlungen erhalten Sie eine Quittung welche Sie bei Ihrer Auslandsreisekrankenverischerung geltend machen können.
  • Außerhalb Europas besteht kein Rahmenabkommen über Behandlungen, sodass Sie alle Krankheitskosten selber bezahlen müssen.
  • Zu den häufigsten Reisekrankheiten gehören laut dem Verband der deutschen Krankenkassen:
    • Durchfall
    • Unfallverletzung
    • Sportverletzung
    • Hepatitis A und B
    • Dengue-Fieber
    • Allergien
    • Infektionen
    • Sommergrippe
  • Mit der Auslandskrankenversicherung sichern Sie sich und Ihrer Familie eine umfassende medizinische Versorgung als Privatpatient für den Krankheitsfall im Ausland.
  • Weltweiter Schutz für beliebig viele Auslandsreisen im Jahr (maximale Reisedauer jeweils 56 Tage)
  • Übernimmt volle Kosten für ambulante und stationäre Behandlung bei akuten Erkrankungen oder für die medizinische Behandlung von Unfallfolgen.
  • Behandlungen als Privatpatient sowie freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Inklusive Schmerzstillender Zahnbehandlungen
  • Rücktransport an den ständigen Wohnsitz in Deutschland – nicht nur, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Es reicht schon, wenn der Rücktransport medizinisch sinnvoll ist.
  • Überführungskosten bis 10.000 EUR im Falle des Todes
  • Wenn Sie verunglücken, übernehmen wir Rettungs- und Bergungskosten bis 10.000 EUR z.B. für einen Hubschrauber-Einsatz
  • Ihren Rücktransport organisieren die Malteser für Sie und entlasten so Ihre Angehörigen
  • Sichern Sie sich jetzt ab 11,90 € jährlich