Wir unterstützen nach Unfällen und im Alter

Pflege-Versicherung

Nicht mit uns

Pflegekosten-
Falle?

Jeder kann zum Pflegefall werden – Sie selbst oder Ihre Angehörigen. Es kann altersbedingt passieren oder aufgrund von Krankheiten wie z. B. Schlaganfall, Herzinfarkt oder Krebs.

Auch eine kleine Unachtsamkeit genügt – und plötzlich sind Sie wegen eines Unfalls auf fremde Hilfe angewiesen.

Vieles ist dann einfach nicht mehr allein zu bewältigen, sei es beim Kochen, Anziehen, Wäsche waschen oder bei der täglichen Körperhygiene.

Besser Sie sorgen frühzeitig vor – mit einer unserer ausgezeichneten Pflegeversicherungen.

Mit uns geraten Sie garantiert nicht in die Pflegekostenfalle!

Pflegegrade orientieren sich am Grad der noch vorhandenen Selbstständigkeit

  • 1 Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • 2 Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • 3 Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • 4 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  • 5 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
 
Zur Berechnung des persönlichen Pflegegrades werden 6 Lebensbereiche betrachtet, wobei das Modul der Selbstversorgung mit 40 % den größten Teil der Einstufung ausmacht:
  •  Modul 1: Mobilität (Beweglichkeit)
  •  Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (verstehen und reden)
  • Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Modul 4: Selbstversorgung
  • Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • Bedarfsgerechte Absicherung aller Pflegegrade
  • Individuelle Höhe des täglichen Pflegesatzes
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Inflationsschutz
  • Steuerfreie Auszahlung
  • Günstige Basisabsicherung für den Pflegefall – schon ab 10 EUR im Monat
  • 60 EUR jährlich als staatliche Zulage
  • Keine Gesundheitsfragen, Leistungs­ausschlüsse oder Beitragszuschläge
  •  Für jeden, der noch nicht pflege­bedürftig und mindestens 18 Jahre alt ist.
  • Kostenübernahme für ausgewählte Assistanceleistungen
  • Ein Assisteur, der berät, vermittelt und Leistungen erbringt: die Malteser
  • Vermittlung von z. B. Grundpflege bzw. ambulanter Pflege
  • Ersthilfe bei Pflegebedürftigkeit

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Schreiben Sie uns, wann es für Sie am besten passt!